Es kommt: Das NEUE REISERECHT
Das NEUE PAUSCHALREISERECHT
Ab 01.Juli 2018 gilt das NEUE REISERECHT.
Von Anwalt zu Touristiker:
Hallo Touristiker,
Sie sind auf dem Stand der Dinge und wissen was zu tun ist ? Prima.
Sie wissen, dass Sie als Reiseveranstalter Ihre AGB überarbeiten sollten ?
Schon erledigt, Gut.
Reisebestätigung ? Informationspflichten ? Formblätter ?
Ihre Mitarbeiter sind informiert ?
Reisevermittler, Vermittler verbundener Reiseleistungen, Einzelleistung ?
Oder doch Veranstalter ? Insolvenzabsicherung ?
Es ändert sich einiges, aber alles ist machbar.
Wir helfen auch Ihnen gerne bei der Umsetzung.
Sprechen Sie uns an.
Telefon: 0201 / 37 1414
E-Mail: info@rawittkop.de
anwaltsbüro-essen.de